Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Erkrankung - davor ist niemand sicher. Umso wichtiger ist es, einen Notfallplan zu haben, denn aus solchen Schicksalsschlägen können sich erhebliche Einschränkungen der persönlichen Handlungsfähigkeit ergeben.
Diese Karte im Portemonnaie oder in der Gesundheitsapp des Mobiltelefons kann Leben retten. Mit ihr erhalten Notärzte oder Sanitäter Zugriff auf wichtige Infos wie Blutgruppe, Vorerkrankungen, Allergien, Medikamente oder wer zu benachrichtigen ist.
Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sind, können Sie durch eine Vorsorgevollmacht verhindern, dass Ihnen - statt Ihrer Vertrauensperson - ein vom Gericht bestellter Betreuer zugewiesen wird.
Die Registrierung der Verfügungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gewähleistet, dass schnell und sicher geklärt werden kann, wer bevollmächtigt ist.
Mit der Betreuungsverfügung kann über die Vorsorgevollmacht hinaus geregelt werden, wie und von wem Sie im Pflegefall betreut werden.
Die Patientenverfuegung erklärt Ihre Wünsche bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen, wenn Sie diese nicht mehr selbst ausdrücken können.
Eine Sorgerechtsverfügung gibt Eltern die Möglichkeit, zu bestimmen, wer im Pflege- oder Todesfall für die Kinder verantwortlich ist und sich um sie kümmert.
Entlasten Sie Ihre Angehörigen im Trauerfall sowohl finanziell als auch organisatorisch. Die Sterbegeldversicherung ist übrigens auch ohne Gesundheitsprüfung möglich.